Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Dienstleistungen im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Gewerberäumung
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Dienstleistungen der Räumung, Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung, Nachlassverwertung und fachgerechten Entsorgung zwischen AdlerMax Dienstleistungen, Hauptstraße 1, 69117 Heidelberg (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Kunde").
(2) Kunde im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot, Preisschätzung und Vertragsschluss
(1) Die auf der Website bereitgestellten Online-Kalkulatoren, Schnellpreisschätzungen und unverbindlichen Richtpreise stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Auf Grundlage der übermittelten Objektdaten, Fotos oder im Anschluss an eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung unterbreitet der Auftragnehmer dem Kunden ein verbindliches Festpreisangebot in Textform (per E-Mail, WhatsApp oder Auftragsbestätigung vor Ort).
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot in Textform (z. B. durch Bestätigung per E-Mail, WhatsApp, Unterzeichnung des Auftragsformulars) annimmt.
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach der individuellen Auftragsvereinbarung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Leistung das fachgerechte Ausräumen der vereinbarten Räumlichkeiten, den Abtransport sowie die ordnungsgemäße Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
(2) Nach Abschluss der Räumungsarbeiten werden die Räumlichkeiten dem Kunden in "besenreinem" Zustand übergeben (Fegen mit dem Besen bzw. Grobreinigung). Weitergehende Grundreinigungen, Renovierungs- oder Malerarbeiten bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Wertanrechnung von Verwertungsgütern
(1) Sofern im Vorfeld vereinbart, können gut erhaltene Möbel, Antiquitäten, Elektrogeräte oder Wertgegenstände im Wege der Wertanrechnung auf den Gesamtpreis angerechnet werden.
(2) Der vereinbarte Anrechnungsbetrag wird im Festpreisangebot transparent ausgewiesen und mindert den vom Kunden zu zahlenden Rechnungsbetrag entsprechend.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Ausführungstermin den ungehinderten Zugang zum Objekt (inkl. Bereitstellung erforderlicher Schlüssel, Zugangsdaten und ggf. Zufahrtsmöglichkeiten für Transportfahrzeuge) sicherzustellen.
(2) Gegenstände, die nicht geräumt oder entsorgt werden sollen (insb. persönliche Dokumente, Wertpapiere, Schmuck, Erinnerungsstücke), müssen vom Kunden vor Beginn der Räumung aus dem Objekt entfernt oder unmissverständlich und deutlich sichtbar gekennzeichnet werden.
(3) Der Kunde versichert, dass er verfügungsberechtigter Eigentümer der zu entsorgenden Gegenstände ist bzw. im Auftrag und mit Vollmacht des berechtigten Eigentümers handelt.
§ 6 Gefahrstoffe und Sondermüll
(1) Gefährliche Abfälle und Sonderabfälle (z. B. Asbest, Chemikalien, Altöle, Autobatterien, explosive Stoffe oder infektiöse Abfälle) sind vom Kunden vor Vertragsschluss unaufgefordert anzuzeigen.
(2) Werden solche Stoffe erst während der Ausführung ohne vorherige Anzeige entdeckt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Mitnahme dieser Stoffe zu verweigern oder nach gesonderter Absprache die anfallenden Entsorgungsmehrkosten dem Kunden nachzuweisen und in Rechnung zu stellen.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle genannten Festpreise verstehen sich als Endpreise. Soweit gesetzlich erforderlich, wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen.
(2) Die Vergütung ist, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten und Abnahme des Objekts fällig. Die Zahlung kann in bar gegen Quittung, per EC-/Kartenzahlung oder bei vorheriger Vereinbarung per Überweisung innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
§ 8 Eigentumsübergang
Mit der Übergabe der geräumten Gegenstände an den Auftragnehmer und Beginn des Abtransports geht das Eigentum an allen Gegenständen, für die keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, auf den Auftragnehmer über. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Gegenstände der Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.
§ 9 Haftung und Versicherung
(1) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
(3) Für Schäden an Gebäuden, Treppenhäusern oder Einrichtungsgegenständen während der Räumung besteht eine vollumfängliche gewerbliche Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Sichtbare Transportschäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich bei Übergabe anzuzeigen.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten hierzu sind der gesonderten Widerrufsbelehrung zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Heidelberg/Mannheim).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.